Juristen des Deutschen Bundestages warnen davor, dass der permanente Euro-Rettungsfonds das Budgetrecht des Parlaments verletzen könnte . Da...
„Potenziell unbestimmte Haftung“
In dem Schreiben vom 5. September heißt es der Zeitung zufolge, eine „womöglich unmittelbare und potenziell unbestimmte Haftung“ für die Schulden anderer Staaten verletzte den Deutschen Bundestag in seinem Budgetrecht. Es sei nicht gerechtfertigt, die „Legitimation von Staatsgewalt und deren Ausübung durch Fesselung des Haushaltsgesetzgebers infolge von Verbindlichkeiten aus internationalen Übereinkünften praktisch zu entleeren“. Weiter heißt es: Falle ein ESM-Mitglied als Fondseinzahler aus, „kommt es zu einer höheren Einzahlungspflicht der übrigen ESM-Mitglieder“.Das Gutachten hatte die Linkspartei in Auftrag gegeben, die neben anderen in Karlsruhe geklagt hatte. Parteichef Bernd Riexinger zeigte sich zuversichtlich, dass seine Partei dort einen Teilerfolg erzielen werde. „Die Richter müssen im Mindestfall ein knallhartes Vetorecht für den Bundestag gegen alle Zahlungen einfordern“, sagte er der Zeitung.
Am Mittwoch gibt das höchste Gericht in Karlsruhe seine Entscheidung über mehrere Eilanträge gegen den Rettungsschirm bekannt. Unmittelbar danach wird Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) in Berlin im Bundestag wahrscheinlich in einer Regierungserklärung auf den Richterspruch zu ESM und Fiskalpakt eingehen.
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