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Stadtrat Bad Münster am Stein-Ebernburg lehnt Bürgerbegehren zum Erhalt des Hallenbads ab

Der Stadtrat Bad Münster am Stein-Ebernburg lehnte das Bürgerbegehren ab, durch das die Entscheidung zur Schließung des Hallenbads zum 30...

Der Stadtrat Bad Münster am Stein-Ebernburg lehnte das Bürgerbegehren ab, durch das die Entscheidung zur Schließung des Hallenbads zum 30. September aufgehoben werden sollte.
Die Initiative zahlreicher Einwohner machte sich stark dafür, das Hallenbad so lange geöffnet zu lassen, bis ein ganzjähriger Badebetrieb im Freibad gewährleistet ist. Die Schließung ist aber Teil der Konsolidierung, die Teilnahmebedingung am Kommunalen Entschuldungsfonds (KEF) ist. Die ablehnende Entscheidung fiel einstimmig, ohne Diskussion - auch nicht über anderweitige Einsparungsvorschläge der Initiative. Mit seinem Votum schloss sich der Rat der Rechtsauffassung der Kommunalaufsicht an, die das Begehren als nicht zulässig eingestuft hatte (AZ vom Donnerstag). Die Enttäuschung der zahlreichen Zuhörer, die sich bis auf den Flur und in den benachbarten Sozialraum drängten, war offensichtlich.
Rechtsgutachten gefolgt
Joachim Christmann, einer der Vertrauensleute des Arbeitskreises (AK) Bürgerbegehren-Bürgerentscheid, musste laut Gesetz mit seinen Argumenten pro Bürgerbegehren gehört werden, obwohl sich die Mandatsträger augenscheinlich vorher schon eine Meinung gebildet hatten. „Sie sind gutgläubig dem Gutachten der Kreisverwaltung gefolgt und können sich nun beruhigt zurücklehnen“, sagte Christmann mit bitterem Unterton nach der Sitzung.
Christmann widersprach der Stellungnahme der Kommunalaufsicht in allen Punkten. So hätten die Unterzeichner sehr wohl verstanden, wofür sie mit ihrer Unterschrift plädierten. Die Kommunalaufsicht hatte dies angezweifelt. Stärkstes Argument von Christmann war seine Einschätzung, dass es sich um ein „kassierendes Bürgerbegehren“ (siehe Kasten) handele, für das keine Gegenfinanzierung vorgeschlagen werden müsste.
Den Bürger überfordert
Diese Auskunft hatte die Initiative von einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht erhalten, wie Christmann der AZ sagte. Sehr verwundert war er auch, dass die Kreisverwaltung plötzlich vom AK die Gegenfinanzierung für den Sanierungsstau als Bedingung für das Bürgerbegehren fordert. „Und das schlägt dem Fass den Boden aus“, ärgerte sich Christmann mit Blick auf die Passage im Gutachten, dass ein Finanzierungsvorschlag für den Bau eines Ganzjahresbades fehle. Ein solches Unterfangen hätte außerdem tiefere Einblicke in die Ausgestaltung des kommunalen Haushalts erfordert. „So arbeitet man, wenn man eine Initiative loswerden möchte“, warf Christmann der Kommunalaufsicht vor.
Zu Wort kam auch Vertrauensmann Volker Konopka. Drastisch machte er deutlich: Ein Beschluss des Stadtrates, sich zum zweiten Mal für die Schließung des Hallenbades zu entscheiden, wenn er sich der Meinung der Kreisverwaltung anschließe, sei „ein Todesstoß in eigener Verantwortung“. Und: „Wir sind nicht Gegner, sondern haben eine identische Zielführung und sollten im Dialog bleiben.“ Stadtbürgermeisterin Anna Roeren-Bergs (CDU) bekräftigte das Vorhaben, für einen ganzjährigen Badebetrieb zu sorgen, was der Stadtrat in seiner Sitzung am 14. Dezember auch als Beschluss gefasst habe. Lediglich die zeitliche Schiene sei der Stadt durch die Verpflichtung, am KEF teilzunehmen, vorgegeben. Lieber hätte man diese Zeit in die Planungsphase für ein ganzjährig zu betreibendes Bad investiert.
Fusion nicht gefährden
Der AK wird nun den schriftlichen Bescheid zur Ablehnung des Bürgerbegehrens abwarten, um den juristischen Weg zum Verwaltungsgericht einzuschlagen. Gleichzeitig soll versucht werden, durch eine einstweilige Verfügung das Hallenbad vor der Schließung ab 1. Oktober zu bewahren.
Der Stadtrat hatte das letzte Wort, um über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zu entscheiden, „ist aber an Recht und Gesetz gebunden“, so Roeren-Bergs. Die Gratwanderung zwischen Verständnis für den Wunsch von 524 Bürgern und Gehorsam gegenüber der Beurteilung der Kommunalaufsicht wurde in den Statements der Fraktionssprecher deutlich. Aber die Meinung, ohne Schließung des Bades keine Teilnahme am KEF, dann auch keine Fusionsverhandlungen mit Bad Kreuznach, was wiederum ein Nein zur Entschuldung durch das Land bedeute, gab den Ausschlag.

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